Feststellung: | Überschuldung ohne Aussicht auf Rangrücktritt, Sanierung und Nachlassstundung |
Massnahme: | Benachrichtigung des Richters durch den VR |
Dokumentengrundlage: | Bücher + Beurteilung der Sanierungsabklärung |
Gesetzliche Grundlage: | OR 725 |
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