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Unterbilanz

Feststellung: Hälfte des AK und der Reserven nicht mehr gedeckt
Massnahmen:
  • Einberufung einer GV durch VR
  • Antrag auf Sanierungsmassnahmen
Dokumentengrundlage: letzte Jahresbilanz
Gesetzliche Grundlage: OR 725 Abs. 1

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