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Überschuldung

Feststellung: Überschuldung ohne Aussicht auf Rangrücktritt, Sanierung und Nachlassstundung
Massnahme: Benachrichtigung des Richters durch den VR
Dokumentengrundlage: Bücher + Beurteilung der Sanierungsabklärung
Gesetzliche Grundlage: OR 725

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